Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Beirat entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

 

 

Der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

für den Verwaltungsbeirat wird auch als eine Maßnahme der ordnungsgemäßen

Verwaltung angesehen, da aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich

denkenden Beurteilers dadurch dem Interesse aller Wohnungseigentümer

gedient wird.

Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 19.07.2004, Az.: 24 W 203/02) hat

dazu entschieden, dass:

„Im Interesse der Gewinnung von Wohnungseigentümer für die Aufgaben

des Verwaltungsbeirates entspricht es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung,

im Zusammenhang mit der konkreten Bestellung eines Verwaltungsbeirates

als nähere Ausgestaltung des Beiratsvertrages den Abschluss

einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Beirat auf Kosten

der Gemeinschaft zu beschließen.“

 

 

Quelle: www.friesrae.de