Eigentumswohnung kann nicht so einfach an Touristen vermietet werden

Will ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermieten, so ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, sofern eine reine Wohnnutzung in der Teilungserklärung fest- geschrieben wurde. Hier liegt alleine aufgrund des unüber- schaubaren Personenkreises eine stärkere Beeinträchtigung als bei einer langfristigen Vermietung vor.

KG, 31.5.2007 – Az: 24 W 276/06

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