Eigentumswohnung: Wer höher wohnt, muss mehr für den Aufzug zahlen

 

Eigentümer von Wohnungen, die in den oberen Etagen liegen, müssen einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung akzeptieren, nach der sie einen höheren Anteil zu den Aufzugskosten zu zahlen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Kosten für den Aufzug gestaffelt nach der Geschosshöhe verteilt werden dürfen. Schließlich liege es auf der Hand, dass Eigentümer, deren Wohnungen höher liegen, den Aufzug in der Regel auch mehr nutzen. (AZ: 14 S 7627/08)

 

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.