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Sieht die Teilungserklärung vor, dass Beschlüsse, die die Verwaltung betreffen, einstimmig zu treffen sind, so gilt dies nicht für die Bestellung oder Abberufung des Verwalters (§ 26 Abs. 1 Satz 4 WEG). Soll indes der Verwaltervertrag derart geändert werden, dass während der Amtsdauer eine Vergütungserhöhung erfolgt, so gilt das Einstimmigkeitserfordernis. (OLG Köln, Az: 16 Wx 105/03)
Quelle: http://www.ista.de/