Fensteraustausch: Ist eine pauschale Ausgleichszahlung rechtmäßig, wenn der Beschluss zum Austausch auf eigene Kosten nichtig ist?

Haben zahlreiche Eigentümer aufgrund eines nichtigen Beschlusses auf eigene Kosten ihre Fenster ausgetauscht, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, ihnen per Beschluss einen „symbolischen“ pauschalen Ausgleich zu bezahlen (hier: 1.000,00 je Wohnung). langwierige Ermittlungen zur Feststellung der im Einzelfall gerechtfertigten genauen Höhe des Ersatzanspruches oder zum Verjährungsbeginn sind nicht erforderlich. (LS des. Ver!.)

 

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.5.2008 – 3 Wx 271107 – WuM 2008, 368

 

Quelle: RA Dr. David Greiner

Kanzlei Dr. David Greiner, Tübingen

greiner@ragreiner.de

 

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