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Wird eine Garderobe im Treppenhaus angebracht, so handelt es sich um eine Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums. Hierfür ist die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich.
OLG München 15.03.2006, Az: 34 Wx 160/05