Gemeinschaft kann über die interne Verteilung von Kabelanschlussgebühren beschließen


1. Die Eigentümergemeinschaft kann bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später einen Umlageschlüssel zur internen Verteilung der Kabelanschlussgebühren beschließen.
2. Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).

OLG München, Beschluss vom 11.07.2007 – 34 Wx 21/07