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Glatteis: WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen!
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012 – 716b C 53/12
Die WEG als Eigentümerin eines Grundstücks trifft die Pflicht, Geh- und Fahrradwege in der erforderlichen Breite vom Schnee und Eis zu reinigen. Diese Pflicht kann die WEG wirksam auf Dritte übertragen. Dabei trifft die WEG die Pflicht, eine geeignete Person auszuwählen und diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen.
Quelle: http://www.anwaltonline.com/