Haftpflichtversicherung für den Beirat auf Kosten der Gemeinschaft

Haftpflicht für Verwalterbeirat

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Ordnung. Zweck der Versicherung ist es, "geeignete Mitglieder für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft zu gewinnen, die sich nicht durch Haftungsrisiken abschrecken lassen". (Kammergericht Berlin, 24 W 203/02)