Im Estrich verlegte Heizungsrohre sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum.

Führt bei fehlerhaft verlegten Heizungsrohren eine defekte oder fehlerhaft arbeitende
Regelungsanlage zu wiederholten störenden Knackgeräuschen der Heizung, genügt es die
Regelungsanlage zu erneuern und zutreffend einzustellen; einmalige Geräusche beim
morgendlichen Hochfahren der Heizung wären dann gegeben, aber hinnehmbar.
Estrich ist zwingend gemeinschaftliches Eigentum
AG Würzburg, Urteil vom 20.01.2015, 30 C 444/14, ZMR 2015, 647
Anmerkung: Dies deckt sich mit der Ansicht des OLG München (Beschluss vom 4.9.2009, 32 Wx 44/09,
MietRB 2010, 174), wonach die im Estrich einer Eigentumswohnung verlegten Entsorgungsleitungen
zum Gemeinschaftseigentum gehören, weil die Rohre nur durch einen Eingriff in den im
gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Estrich beseitigt und anders verlegt werden können.

Quelle: Dr. O. Riecke