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Zur besseren Information der Eigentümer werden im Vorfeld zur Eigentümerversammlung mit der Einladung bisweilen schon Beschlussanträge im Wortlaut bekanntgegeben. Diese sind allerdings nicht bindend. Es ist ohne weiteres zulässig, in der Versammlung von dem Beschlusstext abzuweichen, solange man nur innerhalb des angekündigten TOP bleibt.
LG Düsseldorf, Urteil vom: 14.03.2013, Aktenzeichen: 19 S 88/12, NZM 2013, 795