Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Es ist nicht zulässig, Mülltüten im Hausflur abzustellen. Der Flur ist Gemeinschaftsfläche und als solche nur begrenzt für eigene Zwecke nutzbar. Gefüllte Müllbeutel und andere Abfälle, die für Nachbarn und Dritte gut sichtbar sind, dürfen daher nicht regelmäßig abgestellt werden. Der Gebrauch des Flurs muß maßvoll erfolgen.
OLG Düsseldorf, 22.5.1996 – Az: 3 Wx 88/96
http://www.anwaltonline.com/urteile/index.html