Keine eigenmächtige Entscheidung des Verwalters über Rechtsverteidigung

Ein eigenmächtiges Handeln des WEG-Verwalters kann für ihn unangenehme Folgen haben.

Das musste jetzt ein Verwalter erfahren. Er hatte eine Antragsschrift zugestellt bekommen, in der ein Wohnungseigentümer die Eigentümergemeinschaft wegen einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme verklagt hatte. Der Verwalter führte daraufhin das gerichtliche Verfahren durch, ohne zuvor die Eigentümer zu unterrichten. Das Verfahren ging für die Gemeinschaft verloren. Sie musste die Verfahrenskosten tragen. Diese Kosten verlangte sie im Wege des Schadenersatzes vom Verwalter zurück.

Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass der Verwalter ohne gesonderte Ermächtigung nicht befugt sei, Ansprüche gegen die Gemeinschaft abzuwehren. Es sei Sache der Eigentümergemeinschaft, derartige Entscheidungen zu treffen. Ggf. müssten sie hierzu eine gesondert einzuberufende Eigentümerversammlung abhalten. Letztlich seien die Wohnungseigentümer die „Herren des Verfahrens“ (OLG Köln, 16 Wx 237/05).

 

Quelle: Haus & Grund