Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Ein eigenmächtiges Handeln des WEG-Verwalters kann für ihn unangenehme Folgen haben.
Das musste jetzt ein Verwalter erfahren. Er hatte eine Antragsschrift zugestellt bekommen, in der ein Wohnungseigentümer die Eigentümergemeinschaft wegen einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme verklagt hatte. Der Verwalter führte daraufhin das gerichtliche Verfahren durch, ohne zuvor die Eigentümer zu unterrichten. Das Verfahren ging für die Gemeinschaft verloren. Sie musste die Verfahrenskosten tragen. Diese Kosten verlangte sie im Wege des Schadenersatzes vom Verwalter zurück.
Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass der Verwalter ohne gesonderte Ermächtigung nicht befugt sei, Ansprüche gegen die Gemeinschaft abzuwehren. Es sei Sache der Eigentümergemeinschaft, derartige Entscheidungen zu treffen. Ggf. müssten sie hierzu eine gesondert einzuberufende Eigentümerversammlung abhalten. Letztlich seien die Wohnungseigentümer die Herren des Verfahrens (OLG Köln, 16 Wx 237/05).
Quelle: Haus & Grund
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.