Keine Garderobe im Treppenhaus – auch nicht für Eigentümer!

Auch für Wohnungseigentümer gilt: Keine Garderobe im Treppenhaus! Die Hausgemeinschaft kann einem Eigentümer das eigenmächtiger Anbringen entsprechender Elemente untersagen, da der Eigentümer nicht zu seinen Gunsten ein Sondernutzungsrecht im gemeinschaftlichen Eigentum schaffen darf.
Bayerisches OLG, 19.2.1998 – Az: 2Z BR 135/97

http://www.anwaltonline.com/urteile/index.html