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(AG Bochum, Aktenzeichen 94 C 26/08)
Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, in Zukunft auch den Mietern aller Wohneinheiten die Möglichkeit einzuräumen, an den Versammlungen teilzunehmen, ist ungültig, wenn es sich um 53 Wohneinheiten handelt und jedem der Eigentümer die Möglichkeit gegeben werden muss, in der Versammlung seine Meinung zu äußern.