Keine Wiederbestellung eines nicht neutralen Verwalters!

“Hat der Geschäftsführer der Verwalterin einen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet, bestehen Zweifel an der gebotenen Neutralität der Verwalterin, die die Wiederbestellung nicht rechtfertigen. Aufgabe der Verwaltung ist es, auch mit „schwierigen“ Wohnungseigentümern umzugehen, ohne diese zu beleidigen.”

Urteil des Landgerichts Lüneburg
(Az.: 5 S 36/11 vom 25.10.2011):