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Leserbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Zuordnung der Markisen zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum.
Einige Eigentümer/innen haben vor Jahren auf eigene Kosten Markisen angebracht, die nun angeblich durch das Blumengießwasser darüber liegenden Wohnungen beschädigt wurden.