Mehrere Bewerber für Verwalteramt

Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Wohnungseigentümerversammlung, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramts geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.09.2001

3 Wx 202/01

NJW-RR 2002, 661

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