Muss der Verwalter für das Verhalten seiner Mitarbeiter einstehen?

Was ist geschehen?

Der Verwalter überlässt seiner Mitarbeiterin eine EC-Karte für das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie soll damit regelmäßig Kontoauszüge abholen. Im Büro hat die Mitarbeiterin außerdem Zugriff auf den Ordner mit den Geheimzahlen. In den nächsten zwei Jahren tätigt sie mehrfach unberechtigt Barabhebungen und Überweisungen. Die WEG verklagt den Verwalter auf Schadensersatz.