Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Es obliegt allein dem Mieter, wo er sich sonnt. AG Merzig -Az: 23 C 1282/04
Nacktsonnen auf Balkon nicht unbedingt Störung des Hausfriedens
Vermieter kündigen Mietern wegen Störung des Hausfriedens und wegen Eigenbedarfs
Wenn nur die Nachbarn anderer Häuser Anstoß am Lebenswandel einer Mieterin nehmen, stellt das Verhalten einer Mieterin keine Störung des Hausfriedens dar. Der Hausfrieden beziehe sich nach der Ansicht des Amtsgericht Merzig nur auf die Bewohner des Gebäudes, das der Mieter bewohnt.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Vermieterehepaar zusammen mit Mietern ein gleiches Anwesen. Nach ca. zwei Jahren kündigten dieVermieter ihren Mietern aus mehreren Gründen: Zum einen bestehe Eigenbedarf zum anderen störten die Mieter den Hausfrieden. Vor dem Amtsgericht verlangte das Ehepaar Räumung der Wohnung.
Störung des Hausfriedens
Eine Mieterin sonne und räkle sich nackt im Garten. Dieses Verhalten sorge bei Nachbarn und der Dorfgemeinschaft für Gesprächsstoff, trugen die Vermieter vor Gericht vor.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.