Nichteigentümer Mitglied des Verwaltungsbeirates – Recht zur Anwesenheit auf der Eigentümerversammlung ?

Ist ein Nichteigentümer Mitglied des Verwaltungsbeirates, steht ihm ein Recht zur
Anwesenheit auf der Eigentümerversammlung nur insoweit zu, als sein spezifischer
Aufgabenbereich, etwa im Rahmen der Prüfung der Jahresabrechnung betroffen ist.
Verbleibt er auch bei anderen Tagesordnungspunkten in der Eigentümerversammlung, so
sind die in seiner Anwesenheit gefassten Beschlüsse wegen des Verstoßes gegen den
Grundsatz der Nichtöffentlichkeit anfechtbar.
Nichteinhaltung der Ladungsfrist; Nichtöffentlichkeit

AG Idstein, Urteil vom 07.09.2015, 32 C 7/15, ZMR 2016, 318

Quelle: Dr. Olaf Riecke, weiland