Nochmals: Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme sind Gemeinschaftseigentum

Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme dienen – auch – dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind deshalb Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für ihre Reparatur und den Austausch sind Kosten der Verwaltung.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.11.2007, Az: 8 W 404/07