Nochmals: Honorar des WEG-Verwalters und Bescheinigung nach 35aEStG


Nach dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf ist der Verwalter verpflichtet, den Eigentümern auf Verlangen eine Bescheinigung im Sinne vom § 35a EStG über haushaltsnahe Aufwendungen auszustellen. Er kann hierfür jedoch ein Honorar von jeweils 25,00 Euro netto verlangen. Von der vorherigen Zahlung kann er die Übersendung der Bescheinigung abhängig machen.

LG Düsseldorf vom 08.02.2008 (19 T 489/07)

Quelle: www. ml-fachinstitut.de