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Das Urteil des AG Hamburg-St. Georg vom 04.04.2025 (Az. 980b C 26/24 WEG) befasst sich mit der Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen – ein Klassiker im WEG-Recht, der durch dieses Urteil deutlich geschärft wird.
Das Gericht stellt klar: Bei größeren Maßnahmen, wie hier einer Heizungsreparatur in Höhe von 19.000 €, sind mehrere Angebote erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.
💡 Kernaussage: Auch die derzeit angespannte Lage auf dem Handwerkermarkt befreit nicht grundsätzlich von der Pflicht, Vergleichsangebote einzuholen. Das Interesse der Eigentümer an transparenter, wirtschaftlich vernünftiger Vergabe bleibt vorrangig.
Im konkreten Fall belief sich die Maßnahme auf ca. 20 % des gesamten Wirtschaftsplans – ein erheblicher Posten. Das Gericht hielt es für unzureichend, dass die Verwaltung nur vier lokale Handwerksbetriebe kontaktierte, und das auch nur im näheren Umkreis der Verwaltung, nicht der betroffenen WEG.
📉 Folge: Der Beschluss zur Auftragsvergabe war anfechtbar, da die Vergleichsgrundlage mangelhaft war.
Die Entscheidung betont aber auch: Die Verwaltung trifft keine Erfolgspflicht, sondern nur eine Bemühenspflicht. Wenn sie:
rechtzeitig anfragt,
ausreichend viele geeignete Firmen kontaktiert,
überregional oder zumindest im Umkreis der WEG sucht,
und dies dokumentiert,
…dann genügt das den Anforderungen. Erhält sie keine oder nur wenige Angebote trotz dieser Bemühungen, kann sie das gegenüber der Eigentümerversammlung offenlegen – und ist damit rechtlich abgesichert.
Dieses Urteil ist eine wichtige Mahnung an Verwalter, größere Aufträge gründlich vorzubereiten. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Handwerkerknappheit droht schnell der Fehler, zu früh aufzugeben – das aber genügt der gerichtlichen Kontrolle nicht.
✅ Verwalter sollten:
frühzeitig mindestens 5–6 Angebote einholen – regional und überregional
ihre Bemühungen dokumentieren (z. B. Liste der kontaktierten Firmen)
den Eigentümern eine transparente Entscheidungsgrundlage bieten
⚠️ Ein bloßes „Es war halt schwer“ reicht nicht aus, um hohe Auftragsvergaben rechtssicher zu machen.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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