Nochmals: Vergleichsangebote sind Pflicht – auch bei schwieriger Marktlage

Das Urteil des AG Hamburg-St. Georg vom 04.04.2025 (Az. 980b C 26/24 WEG) befasst sich mit der Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen – ein Klassiker im WEG-Recht, der durch dieses Urteil deutlich geschärft wird.


🔧 1. Vergleichsangebote sind Pflicht – auch bei schwieriger Marktlage

Das Gericht stellt klar: Bei größeren Maßnahmen, wie hier einer Heizungsreparatur in Höhe von 19.000 €, sind mehrere Angebote erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.

💡 Kernaussage: Auch die derzeit angespannte Lage auf dem Handwerkermarkt befreit nicht grundsätzlich von der Pflicht, Vergleichsangebote einzuholen. Das Interesse der Eigentümer an transparenter, wirtschaftlich vernünftiger Vergabe bleibt vorrangig.


🛠️ 2. Erhöhte Anforderungen bei hohen Kosten

Im konkreten Fall belief sich die Maßnahme auf ca. 20 % des gesamten Wirtschaftsplans – ein erheblicher Posten. Das Gericht hielt es für unzureichend, dass die Verwaltung nur vier lokale Handwerksbetriebe kontaktierte, und das auch nur im näheren Umkreis der Verwaltung, nicht der betroffenen WEG.

📉 Folge: Der Beschluss zur Auftragsvergabe war anfechtbar, da die Vergleichsgrundlage mangelhaft war.


📬 3. Was ist der Verwaltung zumutbar?

Die Entscheidung betont aber auch: Die Verwaltung trifft keine Erfolgspflicht, sondern nur eine Bemühenspflicht. Wenn sie:

  • rechtzeitig anfragt,

  • ausreichend viele geeignete Firmen kontaktiert,

  • überregional oder zumindest im Umkreis der WEG sucht,

  • und dies dokumentiert,

…dann genügt das den Anforderungen. Erhält sie keine oder nur wenige Angebote trotz dieser Bemühungen, kann sie das gegenüber der Eigentümerversammlung offenlegen – und ist damit rechtlich abgesichert.


🧭 Fazit & Praxisempfehlung

Dieses Urteil ist eine wichtige Mahnung an Verwalter, größere Aufträge gründlich vorzubereiten. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Handwerkerknappheit droht schnell der Fehler, zu früh aufzugeben – das aber genügt der gerichtlichen Kontrolle nicht.

Verwalter sollten:

  • frühzeitig mindestens 5–6 Angebote einholen – regional und überregional

  • ihre Bemühungen dokumentieren (z. B. Liste der kontaktierten Firmen)

  • den Eigentümern eine transparente Entscheidungsgrundlage bieten

⚠️ Ein bloßes „Es war halt schwer“ reicht nicht aus, um hohe Auftragsvergaben rechtssicher zu machen.