OLG Hamm: WEG kann Grundstückseigentümer sein


Eine WEG kann als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks, auf dem sie ein Heizwerk betreibt, durch welches das gemeinschaftliche Eigentum mit Heizenergie versorgt wird, in das Grundbuch eingetragen werden. Wegen der engen wirtschaftlichen Beziehung liegt der Erwerb des Nachbargrundstücks in diesem Fall im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, auch wenn der Eigentumserwerb über den räumlichen Bereich der eigenen Anlage hinausgreift. (OLG Hamm, Beschluss v. 4.5.2010, 15 W 382/09)

Quelle: BRINKMANN DEWERT, http://brinkmann-dewert.de/