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Hierzu OLG Düsseldorf vom 16.11.2009 – Az.: 3 Wx 179/09:
Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfenen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört.