Schadenshaftung

 

Eigentümer Q beklagt seit Monaten erhebliche Feuchtigkeitserscheinungen in seiner an M vermieteten Sondereigentumseinheit. des M schadenursächlich sei. M kündigt und zieht aus. In dem mit Q geführten Prozess obsiegt der M, da Baumängel festgestellt werden. Q verklagt die Wohnungseigentümergemeinschaft und den Verwalter V auf Schadensersatz.