Stichtag für neues WEG-Verfahrensrecht

Für die am 01.07.2007 bei Gericht eingehenden Verfahren in Wohnungseigentumssachen ist abweichend vom Wortlaut des § 62 WEG n.F. bereits das Verfahrensrecht nach §§ 43 ff WEG n.F. anwendbar.

LG Dortmund, Beschluss vom 09.08.2007 – 11 T 66/07