Stromleitungen sind Gemeinschaftseigentum

Stromleitungen, die zu den einzelnen Sondereigentumseinheiten führen, sind gemeinschaftliches Eigentum. Die Gemeinschaft stellt diese Leitungen zur Verfügung.

Das gilt auch für Stromleitungen, die vom gemeinschaftlichen Zählerraum im Keller der Wohnungseigentumsanlage durch das Gebäude führenund nur eine einzelne Wohnungseinheit versorgen (LG München I, 8.11.2010, 1 S 10608/10). Davon zu unterscheiden sind die Leitungen, die in den Wändeneiner Sondereigentumseinheit verlaufen, nachdem sie von den Hauptleitungen abgezweigt sind. Diese stehen im Sondereigentum.

Quelle: ra-online