Terminierung Eigentümerversammlung: Vorlauf bei Schulferien

Bei der Terminierung von Eigentümerversammlungen müssen die Schulferien berücksichtigt werden. Es darf generell eine Versammlung anberaumt werden, allerdings ist ein Vorlauf von mehr als zwei Wochen nötig, entschied das Landgericht Karlsruhe (Urteil v. 25.10.2013, Az. 11 S 16/13). Einer der Eigentümer befand sich im Urlaub und klagte erfolgreich auf Annullierung der gefassten Beschlüsse.

Hinweis: Seit dem neuen WEG beträgt die Einladungsfrist nunmehr 3 Wochen