Unzulässiger Mehrheitsbeschluss über die Installation von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Wohnungen – WEG §§ 5, 10, 21, 23

Wohnungseigentümer sind nicht befugt, mehrheitlich über die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Wohnungen zu entscheiden. Ein solcher Beschluss ist nichtig.

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.06.2010, Az.: 740 C 31/10

Quelle: www. ml-fachinstitut.de