Vertretung in der Eigentümerversammlung – Beschränkung Teilnehmerkreis

Kann der Kreis der Bevollmächtigten auf Verwalter, Ehegatten und andere Eigentümer
beschränkt werden?
oder
Eigentümerversammlung: Vollmachten nur für Verwalter, Ehegatten und Miteigentümer sind zulässig!
Was ist geschehen? In der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Eigentümerversammlung Folgendes geregelt:
„Ein Raumeigentümer kann sich nur durch den Verwalter, seinen Ehegatten oder einen
anderen Raumeigentümer der Gemeinschaft aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten
lassen.“
Eine Eigentümerin will sich aber durch ihre Eltern vertreten lassen. Die Begründung:
Sie ist unverheiratet, hat ihren Hauptwohnsitz in London und hält sich regelmäßig für
mehrere Monate im Jahr im außereuropäischen Ausland auf. Ihre Eltern wohnen
aber in der Nähe des Versammlungsorts und könnten den Eigentümerversammlungen ohne weiteres beiwohnen.
Was sagt das Gericht? Nach Ansicht des Gerichts ist die Einschränkung des
Vertretungsrechts in der Teilungserklärung grundsätzlich zulässig. Grund: Die
Eigentümerin kann ja einen anderen Wohnungseigentümer bzw. den Verwalter
bevollmächtigt und eine entsprechende Anweisung für die Abstimmung erteilt.
Dadurch entstehen ihr keine Nachteile. Eine Ausdehnung des Kreises der
Vertretungsberechtigten auf andere Personen ist daher nicht erforderlich. (AG
Rheinbach, Beschl. v. 16.2.2007 – 5 II 27/06 WEG)
Was sagt Ihr Anwalt? Die Entscheidung zeigt, dass eine Vertretungsbeschränkung
in aller Regel unangreifbar ist. Einen der ganz wenigen Ausnahmefälle bildet eine
Entscheidung des AG Hamburg-Wandsbek (Urt. v. 1.12.2005 – 715 II 120/04). Dort
lag der Fall aber anders:
o Der Wohnungseigentümer war unverheiratet und lebte im Ausland.
o Es handelte sich um eine kleine Eigentumsanlage.
o Der Eigentümer war mit den übrigen Wohnungseigentümern zerstritten.
o Die übrigen Eigentümer waren zugleich Verwalter der Anlage.
Hier hatte das Amtsgericht ein Einsehen und ließ die Vertretung durch eine
Vertrauensperson zu.


Quelle:
www.rechtsanwaelte-sindelfingen.de