Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte im Beschlussanfechtungsverfahren


Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin können im Beschlussanfechtungsverfahren auch die Kosten mehrerer Anwälte erstattungsfähig sein, wenn mehrere Wohnungseigentümer unabhängig voneinander Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten oder in Bezug auf den angefochtenen Beschluss Interessengegensätze bestehen.
LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2009, Az.: 82 T 447/08, 82 T 448/08 (AG Charlottenburg)

Quelle: www. ml-fachinstitut.de