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Veruntreuung durch Verwalter: Geschädigte haben keine Ansprüche
Eine von ihrem Verwalter geschädigte Eigentümergemeinschaft hat bei Verschiebung von Geld von ihrem Konto auf das Konto einer anderen Eigentümergemeinschaft in der Regel keinen Rückgriffsanspruch gegen die begünstigte Gemeinschaft. Bei unberechtigten Überweisungen von Geldern einer Eigentümergemeinschaft durch deren Verwalter auf Konten einer anderen von ihm betreuten Gemeinschaft, hat die geschädigte Gemeinschaft in der Regel keine Rückerstattungsansprüche gegen die begünstigte Gemeinschaft.
OLG Zweibrücken, Urteil v. 02.02.12, Az.: 4 U 73/11
Quelle: http://www.ml-fachinstitut.de/
Anmerkung: Die von BVI-Verwaltern betreuten WEG´s sind bei Veruntreuung durch den Verwalter versichert.
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