Verwalter darf auf Sachkunde eingeschalteter Unternehmen vertrauen

Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung gartengestalterischer Maßnahmen,
dann handelt der Verwalter nicht schuldhaft, wenn er Art und Umfang der Arbeiten einem
Fachunternehmen überläßt und dieses mehrere Bäume fällt. Im vorliegenden Fall hatten
einige Eigentümer den Verwalter auf Schadensersatz bzw. Ersatzpflanzung in Anspruch
nehmen wollen. Dieser durfte sich jedoch auf die Sachkunde des Fachbetriebs verlassen.
BayObLG, Beschluß v. 06.06.2003 in IWR 2003, 62