Verwalter kann unberechtigte Versammlung verhindern

Beruft der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats eine Eigentümerversammlung ein, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, kann der Verwalter mittels einstweiliger Verfügung verhindern, dass die Versammlung durchgeführt wird.
AG Charlottenburg, Urteil vom 25.9.2012, Az.: 73 C 1005/12

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