Verwalter, Sondervergütung


Eine Klausel im Verwaltervertrag, der dem Verwalter für die Vergabe von Aufträgen eine Sondervergütung von 4,5 % bzw. 8 % der Auftragssumme bei Vergabe von Aufträgen ab 2.500 Euro bzw. unter 2.500 Euro zuspricht, ist keine ordnungsgemäße Verwaltung. Nach Ansicht des BayObLG entspricht dies nicht typischerweise besonderen Verwalterleistungen (BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03).


Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de