Verwalterabberufung bei nachhaltig gestörtem Vertrauensverhältnis

Ist das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat nachhaltig gestört, so dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zumutbar ist und liegen hierfür entsprechende Tatsachen vor, die dieses belegen, so liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Abberufung des Verwalters vor.
OLG Köln 30.3.2007, Az: 16 Wx 37/07
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