Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ? LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 – 318 S 123/11 Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der W