Verwaltungsbeirat darf en bloc gewählt werden

 

Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird.

 

KG, Beschluß v. 29.03.2004, 24 W 194/02 in NZM 2005, 107

 

Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/