Vielen immer noch nicht bekannt: Keine Anfechtung wegen nicht genutzter Vollmacht

Es besteht kein Zwang, eine Vollmacht in der Eigentümerversammlung zu nutzen
Macht ein Bevollmächtigter in einer Eigentümerversammlung von der Vollmacht keinen Gebrauch, kann dies keine Anfechtung der gefassten Beschlüsse rechtfertigen.
LG Frankfurt/Oder, Beschluss v. 24.1.2013, Az.: 16 T 130/12
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