WEG-Verwalter kann jederzeit gehen 


Der WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit niederlegen. Eine fristlose Amtsniederlegung ist im Interesse klarer Vertretungsverhältnisse selbst dann wirksam, wenn diese gegen den Verwaltervertrag verstößt. 
AG Hamburg-Blankenese, Beschluss vom 05.01.2016, Az.: 539 C 47/15

 

 

Quelle: http://www.mlseminare.de