Wenn Mieter den Kabelanschluß anzapfen

Im vorliegenden Fall wurde von einem Wohnungseigentümer ein Kabelanschluß auf eigene Kosten verlegt, die anderen Eigentümer hatten hierauf verzichtet und sich auch nicht an den Kosten beteiligt. Einige Mieter zapften den Anschluß jedoch unbefugt an. Die Eigentümer der betroffenen Wohnungen sind in diesem Fall verpflichtet, die unbefugt angebrachten Kabel zu trennen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Anschluß Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist.

OLG Düsseldorf, 13.2.2006 – Az: I-3 Wx 181/05
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