Werdende Eigentümergemeinschaft

 

BGH v. 05.06.2008 – V ZB 85/07, NZM 2008, 469

Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft.