Wie steht’s um die Schalldämmung?

Wechselt ein Wohnungseigentümer den Bodenbelag aus und verschlechtert so die Schalldämmung, können Nachbarn die Herstellung des alten Zustands verlangen. Das berichtet der Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 8.8.2007 (Az: 2 W 33/07). Im vorliegenden Fall ersetzte der neue Besitzer den alten Teppichboden durch Laminat und Fliesen, was die Nachbarn darunter hörbar störte. Das Gericht verurteilte die Eigentümer zur Auswechslung des Bodenbelags.

Quelle: http://www.ista.de/