Wohngeld nicht gezahlt – Räumung?

 

Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach §

149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.

 

BGH, 24.1.2008 – Az: V ZB 99/07

 

Quelle: http://www.AnwaltOnline.com