Wohnungseigentümer dürfen Terrasse nicht ohne Zustimmung der Wohnungs­eigentümergemeinschaft eigenmächtig vergrößern

 

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse, die ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößert wurde, wieder entfernt und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden muss.

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