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(openPR) – Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn sein Lebensgefährte den Mieter einer anderen Wohnung dauernd beleidigt. Ansonsten kann er zu Schadensersatz wegen Mietausfällen verdonnert werden.
Ein Wohnungseigentümer haftet gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für Pöbeleien eines Mitbewohners gegenüber anderen Mietern, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Der Fall: Der Lebensgefährte einer Wohnungseigentümerin beschimpfte fortlaufend die Mieterin einer anderen Wohnung im Haus. Dieser wurden die andauernden Beleidigungen irgendwann zu viel: sie kündigte die Wohnung. Der Vermieter dieser Wohnung konnte daraufhin die Wohnung trotz Bemühungen für einige Zeit nicht mehr vermieten und verklagte den Pöbel-Haushalt auf Schadensersatz wegen des Mietausfalls.
Zu Recht, wie das saarländische Oberlandesgericht entschied (Az.: 5 W 2/07). Denn ein Wohnungseigentümer haftet nicht nur für eigenes schuldhaftes Verhalten, sondern auch für die Verfehlungen seiner Mieter oder Mitbewohner. Schadensersatzansprüche bestehen schon dann, wenn ein Eigentümer durch einen anderen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt werde. Dies war hier nach Ansicht des Gerichts gegeben, zumal die Mieterin und deren Tochter mehrfach mit Begriffen wie asoziales Pack tituliert wurden, berichtet Immowelt.de.
Quelle:
www.immowelt.de
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