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Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft müssen akzeptieren, dass die anderen Miteigentümer bei ihren Umbauplänen mitbestimmen.
„Das gilt auch, wenn bei baulichen Veränderungen keine optischen Nachteile entstehen“, sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse und macht auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufmerksam.