Checkliste: Kündigung des Mieters

Folgende Punkte sollten bei der Kündigung seitens des Mieters beachtet werden:

1.  Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. 
2.  Ist der Mietvertrag befristet (= Zeitmietvertrag), so ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Achtung: Geht aus dem Mietvertrag nicht klar hervor, ob ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag gewollt war, so geht dies zu Lasten des Vermieters. Der Mieter kann dann auch ordentlich kündigen.
3.  Die Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge beträgt nach dem neuen Mietrecht – unabhängig von der Mietdauer – 3 Monate. Die Problematik, ob ein Nachmieter gestellt werden darf, hat sich damit erledigt.
4.  Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Mietvertrag ist aber möglich, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untermieterlaubnis hat und der Vermieter die Erlaubnis ohne einen wichtigen Grund ablehnt.
5.  Sonderkündigungsrechte (außerordentliche fristgemäße Kündigung) bestehen in folgenden Fällen:
a) bei unberechtigt verweigerter Untermieterlaubnis,
b) bei Tod des Mieters,
c) bei Modernisierungsmaßnahmen,
d) bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete,
e) bei Vereinbarung einer Staffelmiete nach vier Jahren (bei Zeitmietverträgen).
6.  Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung besteht in folgenden Fällen: 
  a) wenn der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzieht und Abhilfe auch nach angemessener Frist (Fristsetzung erforderlich) nicht geschaffen hat,
  b) bei erheblicher Gesundheitsgefährdung infolge des Wohnungszustandes,
  c) bei allgemeiner Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses.